Einige Jahre vor seinem Tod arbeitete der verstorbene James Earl Jones mit einem KI-Stimmen-Startup zusammen, um seine ikonische Bassstimme und die von ihm geprägte Figur des ‚Star Wars‘-Charakters zu verewigen. Laut Vanity Fair arbeitete Jones 2022 mit einer ukrainischen Firma namens Respeecher zusammen, um seine samtig-weiche Stimme für die Disney+-Serie ‚Obi-Wan Kenobi‘ zu klonen. Dabei übertrug er auch die Rechte an seiner äußerst wiedererkennbaren Stimme, die er Projekten wie ‚Der König der Löwen‘ und ‚Jagd auf Roter Oktober‘ lieh.
Respeecher verwendete Filmmaterial aus früheren Teilen der ‚Star Wars‘-Reihe, um seine KI darauf zu trainieren, wie Jones in diesen Originalfilmen klang. Obwohl seine Stimme als älterer Mann nicht im Prozess des Trainings der KI-Daten für das Vader-Klonen verwendet wurde, beriet Jones Disney und Lucasfilm bezüglich des Charakters bei der Erstellung der Serie.
Während Jones tatsächlich die Erlaubnis zur Nachbildung seines Audio-Ähnlichkeits nach seinem Tod erteilte, hat einer seiner Kollegen aus ‚Star Wars‘, der 1977 in ‚Krieg der Sterne – Eine neue Hoffnung‘ neben Vader auftrat, ebenfalls posthum Schlagzeilen gemacht – aus einem gegenteiligen Grund.
Laut Times of London verklagt Kevin Francis, ein Produzent, der mit dem verstorbenen Schauspieler Peter Cushing gearbeitet hat, Disney dafür, dass sie das Erscheinungsbild des Schauspielers in dem Prequel ‚Rogue One‘ von 2016 verwendet haben. Francis behauptet, dass Cushing ihm vor seinem Tod 1994 gesagt habe, dass niemand sein Erscheinungsbild digital nachbilden dürfe ohne seine ausdrückliche Erlaubnis – eine Hürde, die Disney laut der Klage des Produzenten nicht überwunden hat.
Disney behauptete in seiner Antwort, dass sie Cushings Agenten bezahlt haben, um sein Erscheinungsbild zur Wiederbelebung der Tarkin-Figur in ‚Rogue One‘ zu nutzen und dass Francis bei seiner Klage gegen den Unterhaltungsriesen nach mehr als 650.000 Dollar unrechtmäßiger Bereicherung strebe.
Trotzdem entschied ein britischer High Court Richter gegen Disneys Versuche, die Klage abzuweisen. Mit diesem Kontext im Hinterkopf erscheint Jones‘ Vertrag mit Respeecher umso klüger zur Sicherung der Rechte an seinem wertvollen Stimmvermögen – insbesondere angesichts dessen, dass er nur 7.000 Dollar für seine Arbeit an ‚Krieg der Sterne – Eine neue Hoffnung‘ in den 70ern bekam.
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